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Anlegen in Nachhaltigkeit: Mit Überzeugung zum richtigen «Geschmack»

Mit dem Weltumwelttag rücken nachhaltige Investments ins Rampenlicht. Dabei zeigt sich: um der Regulierung zu entsprechen, ändern zahlreiche nachhaltige Fonds ihren Namen. Dazu wird teils auch gleich der Inhalt der Portfolios angepasst. Ruben Feldman präsentiert nun eine alternative Vorgehensweise, welche Zweck und Überzeugung an den Anfang stellt.

Autor: Ruben Feldman, Leiter Nachhaltigkeit im Asset Management der Zürcher Kantonalbank

Wie nachhaltige Fonds Regulierung und Überzeugung kombinieren
Wie können nachhaltige Fonds Regulierung und Überzeugung kombinieren? Am Beispiel eines Schokoriegels lässt sich einiges lernen (Bild: istockphoto.com).

Drei Merkpunkte zum Anlegen in Nachhaltigkeit zwischen Überzeugung und Regulierung:

  1. Die Regulierung zur Namensgebung von nachhaltigen Anlagefonds hat teilweise dazu geführt, dass Portfolios angepasst wurden, um den Namen zu erhalten.
  2. Eine starke Regulierung ist essenziell. Dennoch plädieren wir für ein von Überzeugung getriebenes Vorgehen bei der Gestaltung nachhaltiger Anlagen.
  3. Dias überzeugungsgetriebene Vorgehen bestimmt zuerst Zweck und Strategie des Fonds, und ordnet diese dann in den regulatorischen Rahmen ein.

Denken Sie an Ihren Lieblings-Schokoriegel. Seit Jahren kommt er in der gewohnten Form daher, genau mit dem Geschmack, den Sie so schätzen – cremig, süss, eine ausgewogene Mischung aus Kakao und Milch. Nun stellen Sie sich vor, eine Behörde entscheidet, dass ab morgen nur noch Schokolade, die mindestens 70% Kakao und kein Milchpulver enthält, als solche bezeichnet werden darf.

Die Hersteller haben nun zwei Möglichkeiten. Sie können das Wort «Schokolade» auf der Verpackung beibehalten, und ändern das Rezept gemäss den neuen Vorgaben. Die Riegel werden nun ganz anders schmecken. Oder: sie halten an der Rezeptur fest und ändern die Beschriftung. Aus «Schokolade» würde so «Milch- und Kakaoriegel». Das würden wohl viele von uns präferieren. Uns ist wichtiger, was drin ist, solange der neue Name klar ist.

Rezept folgt auf Regulierung

Beim Investieren in Nachhaltigkeit lässt sich aber teilweise des gegenteilige Vorgehen beobachten. Als neue Vorschriften betreffend der Verwendung der Faktoren Umwelt, Gesellschaft und gute Geschäftsführung (ESG) bei der Namensgebung von Anlageprodukten eingeführt wurden, passten gewisse Fonds ihr «Rezept» an – um die ESG-«Verpackung» beibehalten zu können.

So berichtete etwa die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Dezember vergangenen Jahres, dass im Jahr 2025 rund 56% der Asset Manager in der EU ihre Anlagepolitik aufgrund der Richtlinien zu ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen überarbeitet hatten. Mit anderen Worten: mehr als die Hälfte der europäischen Anbieter änderte den Inhalt, um die Beschriftung auf der Verpackung zu bewahren.

Von der Regulierung zur Überzeugung

Das Asset Management der Zürcher Kantonalbanka als delegierte Vermögensverwalterin von Swisscanto Fonds schlägt nun eine Alternative vor. Wir möchten dieses Vorgehen «von Regulierung hin zur Überzeugung» nennen. Das bedeutet: Anlagefonds sollten zunächst nach den Zielen der Anlegerinnen und Anleger und deren Überzeugungen ausgerichtet werden. Und erst dann in einem zweiten Schritt transparent in Einklang mit der Regulierung gebracht werden.

Wir sind dabei überzeugt, dass die Regulierung im Bereich Nachhaltigkeit für Investorinnen und Investoren echte Vorteile bringt: klarere Standards, strengere Namensregeln, eine konsequentere Offenlegung. All dies kann helfen, das so genannte Greenwashing – beispielsweise irreführende Angaben zur vermeintlichen Nachhaltigkeit von Produkten – zu reduzieren und die Transparenz zu verbessern.

Von den Anlegerinnen und Anlegern ausgehen

Ein prozessorientierter Ansatz, der von den Anlegerinnen und Anlegern ausgeht, beginnt unseres Erachtens mit folgenden Fragen: «Was wollen unsere Kunden erreichen?», und «was halten wir für eine sinnvolle Art zu investieren, sowohl finanziell als auch aus einer Nachhaltigkeitsperspektive?». Am Anfang stünde also das Ziel der Investoren, gefolgt von der dazu passenden Anlagestrategie mit dem massgeschneiderten Produkt. Dieses muss anschliessend die geltenden regulatorischen Vorgaben und Offenlegungs-Vorschriften erfüllen.

Damit bleiben die Regeln essenziell, werden jedoch auf eine Strategie angewendet, die bereits für sich genommen auf die Ziele der Anlegerinnen und Anleger ausgerichtet ist.

Der Geschmack, den viele Anlegerinnen und Anleger suchen

Denn tatsächlich haben unserer Erfahrung nach viele Investorinnen und Investoren, die ESG- oder nachhaltige Produkte wählen, ein klares Ziel vor Augen: Sie streben langfristig attraktive Renditen an; sie möchten oft bestimmte Sektoren oder Praktiken meiden; und sie kümmern sich um langfristige Umwelt- und soziale Risiken. Vielen dürfte auch die Vorstellung gefallen, dass ihr Kapital in Unternehmen angelegt ist, die einen positiven Beitrag zu nachhaltigen Entwicklungen für Umwelt und Gesellschaft leisten können.

Das ist der «Geschmack», den sie suchen, wenn sie einen nachhaltigen Fonds auswählen.

Was wir nun in der Praxis teils feststellen: Die Standards für die Benennung von Produkten werden verschärft, und einige bestehende Strategien passen nicht mehr in die bevorzugte regulatorische Kategorie. Eine regulierungs­getriebene Antwort kann dann darin bestehen, die Bestände zu ändern, Ausschlüsse hinzuzufügen oder Beschrän­kungen zu verschärfen. Dies, damit der Fonds weiterhin für einen bestimmten Begriff in seiner Namensgebung qualifiziert.

Die Verpackung folgt der Regulierung

Das überzeugungsgetriebene Vorgehen beginnt hingegen damit, den Zweck eines Anlagefonds zu klären. Geht es hauptsächlich um finanzielle Renditen mit ESG-Kriterien als Risikolinse? Sucht er aktiv nach nachhaltigen Themen? Sobald diese Fragen geklärt sind, kann das Portfolio-Management die Strategie in den regulatorischen Rahmen einordnen und, falls erforderlich, den Namen und die Dokumentation anpassen. Nochmals: bei diesem Ansatz passt sich die Verpackung den sich ändernden Regeln an, während das Anlage-«Rezept» kohärent und wiedererkennbar bleibt.

Unserer Meinung nach bietet das überzeugungsgetriebene Vorgehen auch aus Investorensicht Vorteile: Es ist einfacher, zu akzeptieren, dass sich das Etikett eines Fonds geändert hat, weil die Regulierung präziser geworden ist, als herauszufinden, dass die zugrunde liegende Strategie hauptsächlich geändert wurde, um ein Wort im Namen beizubehalten.

Aus Anbietersicht wiederum lassen sich daraus folgende Merkpunkte ableiten:

  • Mit dem Zweck beginnen, dann die Regeln anwenden

    Mit Überzeugung zu gestalten bedeutet, zu entscheiden, wie Nachhaltigkeit wesentlich zur Strategie beitragen kann. In einem weiteren Schritt lässt sich dann der Anlageansatz gestalten. Was ist im Portfolio enthalten oder wird ausgeschlossen, wie werden ESG-Daten verwendet, wie funktioniert das Engagement und welche Kompromisse werden akzeptiert? Schliesslich folgen die regulatorischen Fragen: Was lässt sich legitim so bezeichnen, und was ist offenzulegen?

  • Regulierung als Rahmen…

    Eine starke Regulierung ist unserer Meinung nach essenziell. Sie setzt Mindest­standards, verbessert Daten und Prozesse und sorgt für die Vergleichbarkeit von Inhalten. Richtig eingesetzt, ist sie unserer Meinung nach Rahmen und gemeinsame Sprache zugleich: Anbieter können dank dieser transparent aufzeigen, wie Nachhaltigkeit die Vermögensbildung beeinflusst, wie nachhaltige Aspekte integriert werden und wie diese Integration zu den geltenden Vorschriften passt.

  • …und nicht als blosse Checkliste

    Doch Probleme können entstehen, wenn dieser Rahmen zur Formel wird, und Fonds hauptsächlich gestaltet werden, um Tests zu bestehen, anstatt den Zielen von Anlegerinnen und Anlegern zu dienen. ESG-und Nachhaltigkeits-Kriterien laufen so Gefahr, zu einer blossen Checkliste zu werden, statt als Werkzeug für nachhaltige Entscheidungen zu dienen.

Das kann wiederum den Anlegerinnen und Anlegern zugutekommen: Sie erhalten so eher Strategien, die ihren Erwartungen entsprechen. Anpassungen an der Strategie werden aus Anlagegründen vorgenommen, und nicht nur wegen des Etiketts. Gleichzeitig kann dies zu robusteren Portfolios führen, die nicht durch das Streben nach einer einzigen regulatorischen Kennzahl verzerrt werden. Längerfristig kann dies auch mehr Vertrauen schaffen: Dies, weil Etiketten und Kategorien durchdacht gestaltete Produkte beschreiben, anstatt sie stillschweigend zu formen.

Unser Fazit:

Analog zum Rezept des Schokoriegels sollte auch in der nachhaltigen Finanz der Anlageansatz auf dem basieren, was Anlegerinnen und Anleger erreichen wollen  –  in Klarheit darüber, wie Nachhaltigkeit den Vermögenswert beeinflussen kann. Die «Verpackung» eines Fonds – Name, Klassifizierung und Offenlegungen – sollte dies klar beschreiben und den geltenden Regeln entsprechen. So gelangen wir zur überzeugungsgetriebenen Gestaltung von nachhaltigen Anlageprodukten: Die Regulierung dient als Leitfaden und zur Klärung. Aber die Bedürfnisse Anlegerinnen und Anleger sowie die Investment-Analysen bestimmen die Strategie.

Mehr erfahren zu den Chancen der Nachhaltigkeit hier

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