Bei den Responsible-Fonds ergänzen wir die Ausschlusskriterien in Anlehnung an SVVK-ASIR mit zusätzlichen Kriterien und schliessen damit weitere Unternehmen mit ESG-kritischen Geschäftsmodellen aus:
- Kriegstechnik-, Waffen- und Munitionsherstellern
- Hersteller von Pornografie
- ausbeuterische Kinderarbeit
- die Förderung von Kohle (> 5% des Umsatzes; exkl. Metallproduktion)
- Unternehmen mit Kohlereserven (exkl. Metallproduktion).
Bei den zwei letztgenannten Ausschlusskriterien kann als Ausnahme in Green und Sustainability Bonds von betroffenen Unternehmen investiert werden. Die Kapitalmittel, welche über diese Bonds zur Verfügung gestellt werden, sind zweckgebunden und dienen zur Finanzierung der Energietransition, zur Verringerung beziehungsweise Verhinderung von Umwelt- und Klimaschäden oder allgemein zur Erreichung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Bei potentiellen Verstössen von Unternehmen gegen die UN Global Compact-Prinzipien (Norm der Vereinten Nationen (UN) zu Menschen- und Arbeitsrechten, Umweltstandards und Korruptionsbekämpfung), die unser Screening hervorbringt, suchen wir im Rahmen des Engagements den Dialog und fordern die Unternehmen dazu auf, ihr Verhalten zu ändern. Tritt innert angemessener Zeit keine Änderung des Verhaltens ein, werden bestehende Anlagen veräussert.
Genauere Informationen zur Anwendung der Ausschlusskriterien sind der Broschüre «Anwendung von Ausschlusskriterien» zu entnehmen.