Was, wenn Sie befürchten, dass Ihr Lebensabend trotz zweier Altersrenten finanziell nicht abgesichert ist?
Sobald Sie pensioniert werden, erhalten Sie aus der 1. Säule eine Altersrente der AHV. Aus der 2. Säule bzw. aus der Pensionskasse haben Sie in der Regel ebenfalls Anspruch auf eine Altersrente oder wahlweise auf eine einmalige Kapitalauszahlung (Kapitalbezug).
Der Bezug in Form einer Rente sichert Ihnen eine lebenslang garantierte Rente. Das Motto hier: Sicherheit statt Flexibilität.
Wenn Sie das BVG-Kapital beziehen, verfügen Sie unmittelbar über die Mittel und können sie so einsetzen, wie Sie dies wünschen. Das Motto hier: Flexibilität statt Sicherheit.
Frühzeitige Planung
Ordentliche Pensionierung
Vorzeitige Pensionierung