Deponieren Sie Ihr Vorsorgegeld, wenn Sie keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind.
Ihre Bank bietet Freizügigkeitskonten für Personen, die temporär nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies kann beispielsweise wegen einer Weiterbildung, eines Auslandaufenthalts oder aufgrund einer Kündigung sein. Nach dem Austritt aus Ihrer bisherigen Pensionskasse muss Ihr letzter Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kapital auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl überweisen.
Bei der Eröffnung eines Freizügigkeitskontos profitieren Sie von:
Höhere Ertragschancen als die Kontolösung bietet das Wertschriftensparen, vor allem für Personen, die für eine längere Zeit eine Job-Pause einlegen. Die Investition erfolgt hierbei in Anlageklassen wie Obligationen, Aktien, Immobilien, Rohstoffen und Edelmetallen gemäss der passiven oder aktiven Anlagestrategie des Wertschriftenprodukts.
Das BVG-Sparkapital kann unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Ende der Laufzeit bezogen werden. Sie können die Freizügigkeitsleistung beispielsweise beziehen, wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen oder sich eine Wohnung oder ein Haus kaufen.