Mögliche Interessenkonflikte
Diese Weisungen gelten für alle Mitarbeitenden der Swisscanto, die mittelbar oder unmittelbar bei der Dienstleistungserbringung und der Ausführung von Tätigkeiten in einen der nachfolgenden Interessenkonflikte geraten können:
Wenn die Swisscanto, als einzelnes Unternehmen oder im Rahmen der Wechselbeziehungen zwischen den anderen Gruppengesellschaften von Swisscanto und der Zürcher Kantonalbank, sowie deren Mitarbeitende
- einen finanziellen Gewinn erzielt oder einen finanziellen Verlust vermeidet, der zu Lasten der/s Anlegerin/Anlegers geht.
- am Ergebnis einer für den Fonds oder Anleger erbrachten Leistung oder eines für den Fonds oder Anleger getätigten Geschäfts ein Interesse hat, das dem Interesse des/r Fonds/Anlegers/Anlegerin an diesem Ergebnis zuwiderläuft.
- einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen eines/r oder mehrerer Anleger/innen über die Interessen einer/s oder mehrerer anderer Anleger/innen oder des Fonds zu stellen (Gleichbehandlung).
- den gleichen geschäftlichen Tätigkeiten nachgeht wie der/die Anleger/in.
- aktuell oder künftig von einer anderen Person als dem/r Anleger/in in Bezug auf eine für den/die Anleger/in oder Fonds erbrachten Dienstleistung zusätzlich zu der hierfür üblichen Provision oder Gebühr einen Vorteil in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erhält.
Die Mitarbeitenden der Swisscanto sind verpflichtet, Interessenkonflikte bzw. den Verdacht eines Interessenkonflikts ausnahmslos den internen Legal und Compliance Stellen zu melden. In Zusammenarbeit mit Compliance werden die eingehenden Meldungen dokumentiert sowie entsprechende Massnahmen zur Vermeidung der Interessenkonflikte definiert. Compliance überprüft sodann auch die Umsetzung der definierten Massnahmen.
Die Interessenkonfliktpolitik und ihre Umsetzung werden von Compliance regelmässig geprüft.
Die Swisscanto stellt sicher, dass ihre Delegierten über eine gleichwertige Interessenkonfliktpolitik verfügen und potentielle Interessenkonflikte offengelegt werden.