Mehr Selbstbestimmung in der überobligatorischen 2. Säule: bei uns gestalten Sie Ihre BVG aktiv mit.
Durch den Wegfall der Mindestgarantien gemäss Art. 15 FZG und Art. 17 FZG wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge einen gewissen Spielraum bei der Individualisierung der Anlagen anzubieten.
Die Swisscanto 1e Sammelstiftung bietet mittleren und grösseren Unternehmen nun die Möglichkeit, den neu geschaffenen Spielraum zu gestalten. Ab Lohnanteilen über der anderthalbfachen BVG-Lohnobergrenze gestalten Versicherte ihre berufliche Vorsorge aktiv mit. Dabei stehen ihnen erstklassige Anlagestrategien von Swisscanto Invest zur Verfügung.
Durch die Gestaltung von individuellen Versicherungsplänen kann die überobligatorische Vorsorgelösung auf die Bedürfnisse des zu versichernden Kollektivs zugeschnitten und optimal mit der Basisvorsorge abgestimmt werden. Sämtliche Risiken wie Invalidität und Tod werden durch die Rückversicherung gedeckt.
Mit dieser Eigenverantwortung und Transparenz wird in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge ein neues Zeitalter eingeläutet. Die Swisscanto 1e Sammelstiftung in Zürich ist für diese Herausforderung optimal gerüstet und kann Sie in allen Belangen der 2. Säule kompetent beraten.
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