Rechtliches

Vermeidung von Interessenskonflikten

Wir unternehmen alle notwendigen Schritte, um Interessenkonflikte zu identifizieren, zu vermeiden oder allenfalls offenzulegen.

Die Swisscanto Fondsleitung AG ist immer bestrebt, professionell, unabhängig und im Interesse des Kunden resp. Anlegers zu handeln. Um (potentielle) Interessenkonflikte von vornherein zu vermeiden, hat die Swisscanto Fondsleitung AG eine Reihe von Massnahmen getroffen und Weisungen erlassen, welche die Kriterien für die Erkennung von und die Grundsätze für den Umgang mit (potentiellen) Interessenkonflikten festlegen.

Insbesondere die folgenden Konstellationen und Verhaltensweisen können potentielle Interessenkonflikte darstellen, die den Interessen der Swisscanto Fondsleitung AG und/oder deren Kunden resp. Anleger  schaden können und daher vermieden werden müssen:Wenn die Swisscanto Fondsleitung AG, als einzelnes Unternehmen oder im Rahmen der Wechselbeziehungen zwischen den anderen Gruppengesellschaften von Swisscanto und der Zürcher Kantonalbank, sowie deren Mitarbeitenden:

  • einen finanziellen Gewinn erzielt oder einen finanziellen Verlust vermeidet, der zu Lasten des Kunden resp. Anlegers geht.
  • am Ergebnis einer für den Kunden resp. Anleger erbrachten Leistung oder eines im Namen des Kunden resp. Anlegers getätigten Geschäfts ein Interesse hat, das dem Interesse des Kunden resp. Anlegers  zuwiderläuft.
  • die Interessen eines oder mehrerer Kunden resp. Anleger über die Interessen eines oder mehrerer anderer Kunden resp. Anleger  stellt (Gleichbehandlung).
  • den gleichen geschäftlichen Tätigkeiten nachgeht wie der Kunde resp. Anleger.
  • aktuell oder künftig von einer anderen Person als dem Kunden resp. Anleger in Bezug auf eine für den Kunden resp. Anleger erbrachte Dienstleistung zusätzlich zu der hierfür üblichen Provision oder Gebühr einen Vorteil in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erhält.

Den Umgang und die Massnahmen im Zusammenhang mit Interessenskonflikten hat die Swisscanto Fondsleitung AG in separaten Weisungen (u.a. Eigengeschäfte der Mitarbeitenden) geregelt und Marktverhaltensregeln erlassen.

Jüngste Aktualisierung: März 2022