Rechtliches

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Swisscanto Asset Management International S.A. (im Folgenden "Swisscanto") hat Weisungen erlassen, welche die Kriterien für die Feststellung von und die Grundsätze für den Umgang

Mögliche Interessenkonflikte

Diese Weisungen gelten für alle Mitarbeitenden der Swisscanto, die mittelbar oder unmittelbar bei der Dienstleistungserbringung und der Ausführung von Tätigkeiten in einen der nachfolgenden Interessenkonflikte geraten können:

Wenn die Swisscanto, als einzelnes Unternehmen oder im Rahmen der Wechselbeziehungen zwischen den anderen Gruppengesellschaften von Swisscanto und der Zürcher Kantonalbank, sowie deren Mitarbeitende

  • einen finanziellen Gewinn erzielt oder einen finanziellen Verlust vermeidet, der zu Lasten der/s Anlegerin/Anlegers geht.
  • am Ergebnis einer für den Fonds oder Anleger erbrachten Leistung oder eines für den Fonds oder Anleger getätigten Geschäfts ein Interesse hat, das dem Interesse des/r Fonds/Anlegers/Anlegerin an diesem Ergebnis zuwiderläuft.
  • einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen eines/r oder mehrerer Anleger/innen über die Interessen einer/s oder mehrerer anderer Anleger/innen oder des Fonds zu stellen (Gleichbehandlung).
  • den gleichen geschäftlichen Tätigkeiten nachgeht wie der/die Anleger/in.
  • aktuell oder künftig von einer anderen Person als dem/r Anleger/in in Bezug auf eine für den/die Anleger/in oder Fonds erbrachten Dienstleistung zusätzlich zu der hierfür üblichen Provision oder Gebühr einen Vorteil in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erhält.

Die Mitarbeitenden der Swisscanto sind verpflichtet, Interessenkonflikte bzw. den Verdacht eines Interessenkonflikts ausnahmslos den internen Legal und Compliance Stellen zu melden. In Zusammenarbeit mit Compliance werden die eingehenden Meldungen dokumentiert sowie entsprechende Massnahmen zur Vermeidung der Interessenkonflikte definiert. Compliance überprüft sodann auch die Umsetzung der definierten Massnahmen.

Die Interessenkonfliktpolitik und ihre Umsetzung werden von Compliance regelmässig geprüft.

Die Swisscanto stellt sicher, dass ihre Delegierten über eine gleichwertige Interessenkonfliktpolitik verfügen und potentielle Interessenkonflikte offengelegt werden.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Eigengeschäfte

Swisscanto hat in einer Weisung zu "Eigengeschäfte der Mitarbeitenden" Massnahmen ergriffen, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.

Geschenkannahme

Geldwerte Vorteile in Form von Zahlungen, Geschenken, Einladungen etc. von Geschäftspartnern, wie z.B. Kunden, können Entscheidungen beeinflussen und so die Unabhängigkeit der Mitarbeitenden gefährden. Mit der Weisung "Annahme von Geschenken" hat Swisscanto einen einheitlichen Umgang mit der Annahme von Geschenken innerhalb der Swisscanto betreffend die Vermeidung von Interessenkonflikten geregelt.

Nebentätigkeiten und externe Ernennungen

Ein Mitarbeitender hat seine/ihre gemäss Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit und Tätigkeit Swisscanto zu widmen. Die Annahme eines öffentlichen Amtes sowie die Übernahme von spezifischen privaten nebenamtlichen Funktionen (Einsitz in Organen von Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Entscheidungsträger der Swisscanto.

Marktverhaltensregeln

Die missbräuchliche Verwendung von vertraulichen kursrelevanten Informationen durch Mitarbeitende für sich selbst, für Dritte oder zu Gunsten der Swisscanto sowie der Zürcher Kantonalbank muss verhindert werden. Mit der Weisung "Marktverhaltensregeln" hat Swisscanto das Vorgehen bei Kenntnis einer Insiderinformation sowie das Verbot der Weitergabe resp. des Ausnützens von Insiderinformationen geregelt.

Vergütung

Die Vergütung basiert auf einem Grundgehalt (Fixlohn) und einer variablen Komponente (Bonus). Der Bonus ist an die Erreichung der Mitarbeiterziele und die Gesamtleistung von Swisscanto geknüpft. Die Vergütung hängt nicht direkt von Abschlüssen von Einzelgeschäften ab. Weitere Details finden sich in der Vergütungspolitik der Swisscanto Asset Management International S.A.

Umsetzung der Massnahmen

Die betroffenen Mitarbeitenden und Bereiche müssen die entsprechend festgelegten Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten fristgerecht umsetzen. Die Umsetzung der Massnahmen wird überprüft. Ein Interessenkonfliktregister wird von der Swisscanto geführt und sowohl dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung als auch der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich vorgelegt.

Offenlegung nicht vermeidbarer Interessenkonflikte

Reichen die getroffenen Vorkehrungen zur Regelung der Vermeidung von Interessenkonflikten nicht aus, so dass die Interessen des Kunden beeinträchtigt werden, legt die Swisscanto dem Kunden die allgemeine Art und/oder Quelle der Interessenkonflikte eindeutig dar, bevor sie Dienstleistungen in seinem Namen tätigt.

Kontakt

Für weiterführende Informationen steht lhnen die Swisscanto gerne zur Verfügung:

Swisscanto Asset Management International S.A.
19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Kontakt aufnehmen
Tel.: +352 27 84 35 99

Jüngste Aktualisierung: Februar 2022